Informationen zur Produktsicherheit (REACH)
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung muss jeder Lieferant eines Erzeugnisses das Vorhandensein eines Kandidatenstoffes in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent (w/w) seinen Abnehmern mitteilen und ggf. Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung stellen. Untenstehend finden Sie die aktuellen Informationsblätter zu den derzeit verwendeten Stoffen in den Produkten der BOI GmbH.
• Informationsblatt gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung