Informationen zur Produktsicherheit (REACH)
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung muss jeder Lieferant eines Erzeugnisses das Vorhandensein eines Kandidatenstoffes in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent (w/w) seinen Abnehmern mitteilen und ggf. Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung stellen. Untenstehend finden Sie die aktuellen Informationsblätter zu den derzeit verwendeten Stoffen in den Produkten der BOI-DOKUTECH GmbH.
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP, DOP)
• Informationsblatt gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung
• Fakten zu DEHP